Tag archives for Mindestabstand
Abstand eines Trompetenbaums zum Nachbargrundstück von mindestens zwei Metern
Ein Trompetenbaum muss nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 b des Nachbargesetzes von Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von zwei Metern haben.
Fahren bei Nebel
Nebel kommt plötzlich, das macht ihn für Autofahrer so gefährlich. Im Jahr 2015 ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt 456 nebelbedingte Unfälle mit Personenschaden, dabei wurden 182 Menschen schwer verletzt.

