Film und Fernsehen

Die Art des TV-Empfangs in der Mietwohnung bald frei wählen

Mieterinnen und Mieter guckten beim Fernsehen bisher im wahrsten Sinne des Wortes oft in die Röhre. Sie müssen nämlich für einen vorhandenen Kabelanschluss grundsätzlich mitbezahlen – selbst dann, wenn sie diesen gar nicht nutzen. Das ändert sich jedoch bald, denn durch eine Gesetzesänderung ist das nicht mehr erlaubt: Das bisher geltende sogenannte Nebenkostenprivileg wird abgeschafft.
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Gesellschaft

Bestands­schutz­verstärkende Klausel in Mietvertrag bindet auch neuen Erwerber

Beinhaltet ein Mietvertrag über eine Wohnung eine bestands­schutz­verstärkende Klausel, wonach das Mietverhältnis vom Vermieter nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden kann, so bindet dies auch den neuen Erwerber. Eine Eigen­bedarfs­kündigung ist dann nicht ohne weiteres möglich. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
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