Begründungsmittel zur Mieterhöhung kann vertraglich auf Mietspiegel begrenzt werden
Mietvertraglich kann vereinbart werden, dass zur Begründung einer Mieterhöhung nur auf den Mietspiegel Bezug genommen werden darf. Ist der Mietspiegel wirksam, so ist ein mit Vergleichswohnungen begründetes Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Die Art des TV-Empfangs in der Mietwohnung bald frei wählen
Mieterinnen und Mieter guckten beim Fernsehen bisher im wahrsten Sinne des Wortes oft in die Röhre. Sie müssen nämlich für einen vorhandenen Kabelanschluss grundsätzlich mitbezahlen – selbst dann, wenn sie diesen gar nicht nutzen. Das ändert sich jedoch bald, denn durch eine Gesetzesänderung ist das nicht mehr erlaubt: Das bisher geltende sogenannte Nebenkostenprivileg wird abgeschafft.
Anspruch auf Übersendung von Belegen bei 500 km entfernten Vermieter
Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebskostenabrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung zu.
Kündigung wegen in Mietwohnung begangener Straftaten
Kein Kündigungsrecht wegen Zurechnung des Verschuldens des Kindes auf Mieter. Wird in einer Mietwohnung eine Straftat begangen, so rechtfertigt dies nur dann die Kündigung der Mieter, wenn diese Täter der Straftat waren oder sie Kenntnis über das strafbare Verhalten hatten.
Bestandsschutzverstärkende Klausel in Mietvertrag bindet auch neuen Erwerber
Beinhaltet ein Mietvertrag über eine Wohnung eine bestandsschutzverstärkende Klausel, wonach das Mietverhältnis vom Vermieter nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden kann, so bindet dies auch den neuen Erwerber. Eine Eigenbedarfskündigung ist dann nicht ohne weiteres möglich. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.