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Keine Wohnungskündigung bei „Couchsurfing“
Unentgeltliche Überlassung eines Übernachtungsplatzes ist keine durch den Vermieter zu genehmigende Gebrauchsüberlassung
Wiedergabe des Nahles-Zitats „dann hauen wir euch in die Fresse“ stellt keine Bedrohung dar
Vermieter kann Mietverhältnis nicht fristlos kündigen. Gibt ein Wohnungsmieter im Rahmen einer mietrechtlichen Auseinandersetzung das Nahles-Zitat "dann hauen wir euch in die Fresse" wieder, so stellt dies noch keine Bedrohung dar. Ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB besteht dann nicht.

