BGH: Wohnungseigentümer kann Beklagten wegen Änderungen des Wohneigentumsrechts auswechseln
Hat ein Wohnungseigentümer vor Änderung des Wohneigentumsrechts im Dezember 2020 Klage gegen den Verwalter auf Erstellung der Jahresabrechnung erhoben, kann er seine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft umstellen.
Unzulässige Verwalterentlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2020 wurde neben der Jahresabrechnung auch die Entlastung des Verwalters beschlossen. Mehrere Wohnungseigentümer waren damit nicht einverstanden.
Rechtswidrige Jahresabrechnung
Werden unzulässig die Heizkosten für einen gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einen einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt, so ist die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig und kann mittels einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.