Keine Wohnungskündigung bei „Couchsurfing“
Unentgeltliche Überlassung eines Übernachtungsplatzes ist keine durch den Vermieter zu genehmigende Gebrauchsüberlassung
Keine vorübergehende Gebrauchsüberlassung bei Anmietung einer Wohnung wegen Studiums
Wird eine Wohnung wegen eines Studiums angemietet, so spricht dies regelmäßig wegen der Dauer eines Studiums gegen eine vorübergehende Gebrauchsüberlassung im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Vorsicht „Smishing“
Immer mehr Menschen erhalten derzeit über Nachrichtenkanäle wie Whatsapp, E-Mail oder SMS Zahlungsaufforderungen zu angeblich unbezahlten Paketgebühren. Hinter der Betrugsmasche – auch als „Smishing“ (Kombination aus SMS und Phishing) bekannt – stecken Kriminelle, die täuschend echte Nachrichten versenden und sich als Zoll oder Paketdienstleister ausgeben.
Bei Mietermehrheit muss Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden
Hat eine Wohnung mehrere Mieter, so muss die Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der weitere Mieter nur zu Sicherungszwecken im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.
Kein Kündigungsrecht wegen Überlassen der Wohnung an Tochter
Überlassen die Mieter einer Wohnung diese ihrer Tochter und nutzen sie die Wohnung weithin als Zweitwohnung, so steht dem Vermieter kein Kündigungsrecht wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.