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Holzfeuerstätten bleiben weiter erlaubt
Immer mehr Menschen in Deutschland beschäftigt die Frage, wie sie zukunftssicher heizen können und was beim Thema Heizen mit Holz weiterhin erlaubt ist.
Neues Gebäudeenergiegesetz kommt
Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung.
Feuer machen, aber richtig
Ofenbetreiber sollten einige Dinge beachten. 1. In Scheitholzöfen gehört nur naturbelassenes, unbehandeltes stückiges Holz, das maximal 20 Prozent Wassergehalt beziehungsweise 25 Prozent Holzfeuchte aufweist. 2. Die Luftklappe muss anfangs immer offen sein, damit die Flamme heiß wird und das Holz vollständig und schadstoffarm verbrennt.
Immobilien mit Kachelofen sind begehrt
Wird mit Gas oder Öl geheizt? Gibt es eine alternative Lösung? Können wir einen Ofen mit Holzbefeuerung einbauen? Fragen, die früher beim Kauf oder Mieten einer Immobilie eher am Ende gestellt wurden, sind heute ein zentrales Thema. Die drastisch gestiegenen Preise für Gas und Heizöl machen Häuser und Wohnungen mit einem sogenannten Feuermöbel noch attraktiver, als sie es bisher ohnehin schon waren.
Und was ist mit Feinstaub?
Die Diskussion über Feinstaub und Holzöfen verunsichert Verbraucher. Viele fragen sich: Ist eine Holzfeuerstätte sinnvoll und ökologisch zeitgemäß, auch im Hinblick auf den Klimaschutz und die Energiewende? Mehr Klarheit und Orientierung soll eine 15-minütige Dokumentation der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V. (AdK) bringen.




