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Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Begeht ein Mieter eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters, so stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zuzumuten ist.
Fristlose Kündigung des Mieters bei Bedrohung des Vermieters und Ruf nach einem Messer
Wird ein Vermieter von einem seiner Mieter mit dem Tod bedroht und ruft der Mieter nach einem Messer, so liegt darin eine schwerwiegende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Hanau entschieden.

