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Gesellschaft

Be­seitigungs­anordnung wegen Neubaus anstatt Erweiterung eines Einfamilienhauses

Wird anstatt der genehmigten Erweiterung eines Einfamilienhauses dieses durch einen Neubau ersetzt, liegt eine formelle Illegalität des Baus vor. Ist der Bau nicht genehmigungsfähig, rechtfertigt dies eine Be­seitigungs­anordnung. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
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