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Kein Anspruch auf Bürgergeld nach Bau von zu großem Einfamilienhaus
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können.
Beseitigungsanordnung wegen Neubaus anstatt Erweiterung eines Einfamilienhauses
Wird anstatt der genehmigten Erweiterung eines Einfamilienhauses dieses durch einen Neubau ersetzt, liegt eine formelle Illegalität des Baus vor. Ist der Bau nicht genehmigungsfähig, rechtfertigt dies eine Beseitigungsanordnung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

