Vorgetäuschter Eigenbedarf
Muss ein Vermieter wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs auf den Ersatz des Mietdifferenzschadens des Mieters haften, so besteht die Haftung zeitlich unbegrenzt. Der Vermieter ist ausreichend durch die Möglichkeit der Abänderungsklage geschützt.
Bedarf nur eines Zimmers einer Wohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung
Will ein Vermieter nur ein Zimmer einer Wohnung als Arbeitszimmer in seine benachbarte Wohnung integrieren, so liegt nur ein Teilbedarf vor, welcher eine Eigenbedarfskündigung nicht rechtfertigt.
Der essbare Wald
Im Sommer sind unsere Wälder reich an Beeren, Blättern, Blüten und Pilzen, die sich in der Küche verwenden lassen. Sommerliche Entdeckungen im Wald sind Heidelbeeren, Walderdbeeren, Preiselbeeren, Sommerlinden mit ihren grünlichgelben Blüten, die im Geschmack an Champignons erinnernde Taubnessel oder Wald- und Wasserminze.
Bei Mietermehrheit muss Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden
Hat eine Wohnung mehrere Mieter, so muss die Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der weitere Mieter nur zu Sicherungszwecken im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.
Bestandsschutzverstärkende Klausel in Mietvertrag bindet auch neuen Erwerber
Beinhaltet ein Mietvertrag über eine Wohnung eine bestandsschutzverstärkende Klausel, wonach das Mietverhältnis vom Vermieter nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden kann, so bindet dies auch den neuen Erwerber. Eine Eigenbedarfskündigung ist dann nicht ohne weiteres möglich. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung durch notariellen Kaufvertrag kommt Wohnungsmieter zu gute
Regelungen zum Ausschluss der Eigenbedarfskündigung in einem notariellen Kaufvertrag geben dem Wohnungsmieter ein eigenes Abwehrrecht. Es handelt es sich insofern um einen Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.