In Mietspiegel geregelter Zuschlag für Einfamilienhäuser gilt auch für Doppelhaushälften
Ist in einem Mietspiegel geregelt, dass für Einfamilienhäuser ein Zuschlag geltend gemacht werden kann, so gilt dies auch für Doppelhaushälften. Denn dabei handelt es sich um Einfamilienhäuser im Sinne des Mietspiegels.