Gesellschaft

Irreführende Werbung mit fünf Sternen

Ein Onlineshop darf für Produkte nicht mit fünf Sternen werben, wenn es dafür noch keine Kundenbewertung gibt. Das gilt auch dann, wenn die Folgeseite mit den Produktdetails Hinweise darauf enthält, dass noch keine Bewertung abgegeben wurde. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Hoco Online GmbH entschieden, die im Internet einen Fahrradshop betreibt.
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Deutschlands beste Arbeitgeber

Wenn derzeitige und ehemalige Mitarbeiter ein Unternehmen sehr gut bewerten, sagt das einiges aus. Das Job- und Recruiting-Portal Glassdoor hat ein Ranking mit den Firmen veröffentlicht, die am besten bewertet worden sind. Mit einer Durchschnittsbewertung von 4,7 (4,01 bis 5,00 = sehr zufrieden) liegt das Beratungsunternehmen Bain & Company an der Spitze. Der Vorjahressieger SAP liegt dieses Jahr auf Rang 3. In Deutschland hat Glassdoor das Ranking jetzt zum dritten Mal veröffentlicht. Entsprechende Rankings gibt es auch für die Länder USA, Großbritannien, Frankreich und Kanada.
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