Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben der Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer rechtswidrig ist, wenn die Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.
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Vor einiger Zeit beschrieb der italienische „Corriere della Sera“ das deutsche Einflussgeflecht in Brüssel: Ein Netz von Beamten, gut koordiniert und in engem Kontakt untereinander, sorge dafür, dass Deutschlands Interessen nie zu kurz kämen.