Öffentlich zugängliches Parkhaus bleibt auch bei kurzzeitiger Sperrung der Ausfahrt eine öffentliche Verkehrsfläche. Das Bayerische Oberstes Landesgericht hat die Revision eines Angeklagten, der wegen einer Trunken­heitsfahrt in einem Parkhaus verurteilt wurde, als unbegründet verworfen.
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