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Ausschluss der Eigenbedarfskündigung durch notariellen Kaufvertrag kommt Wohnungsmieter zu gute
Regelungen zum Ausschluss der Eigenbedarfskündigung in einem notariellen Kaufvertrag geben dem Wohnungsmieter ein eigenes Abwehrrecht. Es handelt es sich insofern um einen Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.
Vorsorgevollmacht: Experten empfehlen frühzeitiges Handeln
Was passiert, wenn ein Mensch schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet und infolgedessen nicht mehr in Lage ist, eigenverantwortlich seine Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen? Viele glauben, dass in diesem Fall automatisch der Partner oder die Partnerin dazu befugt ist. Doch die Rechtslage sieht anders aus: Wurde nicht beizeiten eine Vorsorgevollmacht erteilt, müssen Amtsgerichte über den Betreuer oder die Betreuerin entscheiden.