Recht: Oberlandesgericht hebt einen Haftbefehl gegen einen Mörder und Vergewaltiger auf
Haftbeschwerde wegen nicht ausreichender Termindichte erfolgreich. Das Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken hebt einen Haftbefehl wegen nicht ausreichender Termindichte auf und ordnet die Freilassung eines nicht rechtskräftig Verurteilten an.