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Corona-Pandemie:
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat es mit Beschluss abgelehnt, das Verbot des Freizeit- und Amateursports außer Vollzug zu setzen. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig.
Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers gegen Corona-Teil-Lockdown erfolgreich
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil stattgegeben und die Regelung in der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV), die den Betrieb von Fitnessstudios vollständig untersagt, außer Vollzug gesetzt.
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer
Auch E-Scooter-Fahrer gilt für die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit der Grenzwert von 1,1 Promille. Das hat das LG Osnabrück entschieden.
Unfall zweier Radfahrer aufgrund unzureichender Fahrradbeleuchtung bei Nacht
Ein Fahrrad ist grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt. Weder elektrische Stirnlampen noch Aufstecklichter stellen ansonsten ausreichende Beleuchtungen bei der Nutzung eines Fahrrades dar. Dies entschied das Landgericht München I in Zusammenhang mit einem nächtlichen Fahrradunfall aufgrund unzureichender Beleuchtung.
Wie du Social Media in deine Marketing-Strategie integrierst
Die sozialen Netzwerke sind eine hervorragende Möglichkeit, seine sozialen Kontakte zu pflegen, Informationen über seine Freunde und Verwandte zu bekommen und stets auf dem neuesten Stand der Dinge zu bleiben. Ebenfalls kann man bestimmte Profile liken und am laufenden Band mit neuen Witzen, Nachrichten und den neuesten Sonderangeboten unterhalten zu werden. Die sozialen Netzwerke bieten sich nicht nur für die private, sondern ebenfalls für die kommerzielle Nutzung sehr gut an.
Sicheres Passwort und Internet
Ungesicherte Netzwerke sind offen wie ein Scheunentor. Geübte Kriminelle müssen nur noch zugreifen. Deshalb: Lassen Sie die Finger davon! Ein Paßwort wählen, das keiner kennt, so kann niemand in Ihr Netzwerk einsteigen. Diese „Passphrase“ sollte möglichst kompliziert sein und aus Großbuchstaben, Kleinbuch- staben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Überlegen Sie sich einen Satz, der für Sie einen Sinn ergibt. Und nun picken Sie sich die Ziffern, die Anfangsbuchstaben und das Ausrufezeichen heraus, das ergibt ein Paßwort das niemand so leicht errät.
Blockchain, ein innovatives IT-System
Peer-to-Peer-Transaktionen steht eine rosige Zukunft bevor. Sie bahnt dem „Internet der Transaktionen“ den Weg, wird das Internet von heute umformen und die digitale Wirtschaft revolutionieren. Das Web entwickelt sich immer weiter: Die Ära des Web 3.0 oder das Internet der Dinge wird dem Web 2.0 folgen bzw. dem sozialen Web. Wenn wir nun aber von Big Data und Vernetzung sprechen, vergessen wir oft, dass eine weitere Revolution im Gange ist: die der Blockchain-Technologie.
Wo der Schulabschluss fehlt
Wer ohne Abschluss die Schule verlässt, hat deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wie die Statista-Grafik auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, sind die entsprechenden Quoten besonders in…
Alles andere als kryptisch
Kryprowährungen, die neue Anlage, das schnelle oder sichere Geld? Investition in diesen Markt sollten ähnlich dem Aktienmarkt gestaltet werden : Splitten und immer mit dem Geld, dass man eine Zeit lang nicht braucht.
Ehemalige Freundin leitet Nacktfotos per WhatsApp weiter – Geldentschädigung
Das OLG Oldenburg hat einer jungen Dame 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil eine frühere Freundin Nacktfotos der Geschädigten über WhatsApp weitergesendet hat. Die Weiterleitung der intimen Fotos stelle eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar und rechtfertige eine Entschädigung. Aber was tun, wenn Nacktfotos von einem im Internet auftauchen?





