Recht: Übernahme des Winterdienstes durch Erdgeschossmieter
Ist laut einem Wohnungsmietvertrag der Erdgeschossmieter zur Vornahme des Winterdienstes verpflichtet, können die Kosten des Winterdienstes nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Es ist dabei unerheblich, ob andere Mietverträge abweichende Regelungen enthalten. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Aufs Glatteis geführt: Wer hat welche Pflichten?
Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto: Schnee und Glatteis auf der Straße sind extrem gefährlich. Sind die Wege hingegen geräumt und gestreut, kann der eine oder andere Unfall vermieden werden. Doch wer muss überhaupt Winterdienst leisten? Und wer haftet, wenn jemand wegen Glätte auf dem Gehweg ausrutscht?