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Entschädigung für Fluggäste auch bei Vorverlegung des Fluges um mehr als eine Stunde
Die 22. Berufungszivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat am 11. April 2022 entschieden, dass ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, als annuliert gilt. Damit kann der Fluggast von der Fluggesellschaft Entschädigung verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Fluggast den Flug in Anspruch nimmt.
