Die Stadt Krefeld hat die Eigentümerin eines Nicht­wohn­grund­stücks für das Jahr 2025 zu Unrecht unter Zugrundelegung eines Hebesatzes von 995 v.H. zu Grundsteuern in Höhe von knapp 3000 Euro herangezogen. Das hat die 5. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf entschieden und den angefochtenen Grund­steu­er­be­scheid aufgehoben.
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