Gesellschaft

Dach über angebaute Sonder­eigentums­einheit gehört zum Gemein­schafts­eigentum

Das Dach einer Anbaus gehört auch dann zum Gemein­schafts­eigentum, wenn sämtliche Räume des Anbaus derselben Sonder­eigentums­einheit gehören. Konstruktive Bestandteile eines Gebäudes, wie etwa das Dach, können nicht sonder­eigentums­fähig sein. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.
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