Gesellschaft

Bei Mietermehrheit muss Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden

Hat eine Wohnung mehrere Mieter, so muss die Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der weitere Mieter nur zu Sicherungszwecken im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.
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Gesellschaft

Recht: Mietminderung von 10 % wegen Störung der Nachtruhe durch erhebliche Kochgerüche

Wird die Nachtruhe von Wohnungsmietern gestört, weil in ihrem Schlafzimmer Kochgerüche der unter ihr liegenden Wohnungen eindringen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 10 %. Zudem muss der Vermieter das Eindringen der Kochgerüche verhindern. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
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Gesellschaft

Elektroauto

Ein Wohnungsmieter hat gemäß § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Installation einer Elektroladestation einer bestimmten Firma und kann dazu das Fachunternehmen auswählen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
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Gesellschaft

Wiedergabe des Nahles-Zitats “dann hauen wir euch in die Fresse” stellt keine Bedrohung dar

Vermieter kann Mietverhältnis nicht fristlos kündigen. Gibt ein Wohnungsmieter im Rahmen einer mietrechtlichen Auseinandersetzung das Nahles-Zitat "dann hauen wir euch in die Fresse" wieder, so stellt dies noch keine Bedrohung dar. Ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB besteht dann nicht.
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