Gesellschaft

90.000 € Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall mit nicht verkehrssicheren Mietwagen

Die verschulden­sunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache kann für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäfts­bedingungen ausgeschlossen werden. Zu diesen Kardinalpflichten gehört beim Mietwagenvertrag die Überlassung eines Fahrzeugs, dessen technischer Zustand das sichere Fahren insbesondere durch funktionsfähige Lenkung und Bremsen gewährleistet.
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