Gesellschaft

Kein Entschädigungs­anspruch des Arbeitgebers für vierzehntägigen Quarantäne von Mitarbeitern

Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungs­zahlungen nach dem Infektions­schutz­gesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohn­fortzahlungs­anspruch hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies zwei Klagen einer Arbeitgeberin zurück.
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