Vermieter kann gegenüber Mieter kein Hausverbot aussprechen
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, gegenüber seinem Mieter ein Hausverbot auszusprechen. In der eigenmächtigen Inbesitznahme der Wohnung liegt eine unerlaubte Selbsthilfe. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg a.d.H. entschieden.