Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen.
Warum heißt die Marke so? Heute: Mickey Mouse
Um ein Haar hätte es den Markennamen Mickey Mouse nie gegeben, denn ihr Schöpfer Walt Disney wollte die Figur eigentlich ganz anders nennen. Im Jahr 1928 trat die Maus als Animationsfilm-Darsteller ihren Siegeszug an. Später folgten Comics und bis heute jede Menge Merchandise-Artikel.