Recht: Verschenken von Todesfall-Leistung aus Lebensversicherung scheitert am Widerruf der Erben
Schenkung von Todesfall-Leistung aus Lebensversicherung, ohne Schenkungsvertrag, scheitert wenn nach dem Tod des Schenkers die Erben das Schenkungsangebot rechtzeitig widerrufen. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden.