Gesellschaft

Tierhalterhaftung erfasst auch erst durch helfendes Eingreifen des Menschen verursachte Schäden

Der Halter eines Tieres haftet nicht nur für unmittelbar durch das Tier verursachte Verletzungen. Die Tierhalterhaftung erfasst vielmehr auch Fälle, in denen ein Mensch sich aufgrund der vom Tier herbeigeführten Gefahr zu helfendem Eingreifen veranlasst sieht.
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Gesellschaft

Recht: Folgen eines Astabbruchs gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnte die Schadensersatzklage einer Autofahrerin ab, deren parkender Pkw von einem Ast getroffen wurde. Es sei jederzeit damit zu rechnen, dass Bäume an öffentlichen Plätzen eine Gefahr darstellen. So habe die Stadt ihre Verkehrs­sicherungspflicht nicht verletzt.
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