1,3 Kilometer Entfernung sind nicht „wenige Gehminuten“ zum Strand
Ein Hotel mit einem Fußweg von ca. 1,3 Kilometern befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden“ entfernt. Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von Kosten eines Ersatzhotels und Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von insgesamt 1.795 €.
Reiseveranstalter haftet nicht für Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen
Reiseveranstalter sind Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen nicht zuzurechnen.
Recht: EuGH: Pauschalurlaubsreisende haben wegen Corona Anspruch auf Rückerstattung des Preises
Der Europäische Gerichtshof hat am 12. Januar 2023 entschieden, dass Pauschalurlaubsreisende deren Urlaub wegen der COVID19-Pandemie gestört und letztendlich abgebrochen wurde, den Reisepreis mindern und Erstattung vom Reiseveranstalter verlangen können. Dies gilt auch, wenn der Reiseveranstalter für den Grund nicht verantwortlich ist.