Mit welcher Absicht das Gutachten des Verfassungsschutzes noch zu Lebzeiten der alten Koalition an die Öffentlichkeit gelangte, darüber kann man nur spekulieren. Man hätte durchaus die paar Tage warten können, bis die neue Regierung im Amt war, zumal das Gutachten in seiner Essenz nur die allgemeine Erwartung bestätigte. Die AfD darf jetzt als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet werden und zwar in toto.
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