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Wiedergabe des Nahles-Zitats „dann hauen wir euch in die Fresse“ stellt keine Bedrohung dar
Vermieter kann Mietverhältnis nicht fristlos kündigen. Gibt ein Wohnungsmieter im Rahmen einer mietrechtlichen Auseinandersetzung das Nahles-Zitat "dann hauen wir euch in die Fresse" wieder, so stellt dies noch keine Bedrohung dar. Ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB besteht dann nicht.
Die Kanzlerpräferenz der Deutschen
Kurz vor der zweitägigen Klausurtagung der SPD würden sich nach einer Umfrage nur 13 Prozent der Deutschen für die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles entscheiden, wenn sie den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin direkt wählen könnten. Das ist gegenüber der letzten Befragung vom 26.05.2018 zwar eine leichte Verbesserung um einen Prozentpunkt – aber weit entfernt von einem guten Ergebnis. Parteikollege Olaf Scholz liegt bei 20 Prozent (am 10.03.2018 sogar 23 Prozent) und Angela Merkel pendelt in den vergangenen Wochen eng um die 50-Prozent-Marke.

