Das OLG Oldenburg hat einer jungen Dame 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil eine frühere Freundin Nacktfotos der Geschädigten über WhatsApp weitergesendet hat. Die Weiterleitung der intimen Fotos stelle eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar und rechtfertige eine Entschädigung. Aber was tun, wenn Nacktfotos von einem im Internet auftauchen?
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