Bei widersprüchlichen Flächenangaben in Heizkostenabrechnungen besteht kein Anspruch auf Nachzahlung
Enthalten die Heizkostenabrechnungen unterschiedlicher Jahre widersprüchliche Flächenangaben, so besteht kein Anspruch auf Nachzahlung. Ungereimtheiten in den Abrechnungen gehen zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Amtsgericht Recklinghausen entschieden.
Anspruch auf Übersendung von Belegen bei 500 km entfernten Vermieter
Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebskostenabrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung zu.