Gesellschaft

Bei nur einem Verwalterkandidat reduziert sich Ermessen der Wohnungseigentümer nur auf diesen Kandidaten

Ist nur ein Kandidat bereit die Verwaltung einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu übernehmen und sind die Konditionen annehmbar, so reduziert sich das Ermessen der Wohnungseigentümer nur auf diesen Kandidaten.
weiterlesen...