Der Anspruch auf Erstattung von Stornokosten aus einer Reise­rücktritts­versicherung wegen einer unerwartet schweren Erkrankung setzt voraus, dass vollständige Angaben zum Krankheitsverlauf gemacht werden. Dies erfordert die Angabe, welche konkreten Symptome wann und in welcher Intensität vorlagen.
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