Der Bundes­ge­richtshof hat heute entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungs­ei­gentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf und ggf. sogar muss, wenn nach der Teilungs­er­klärung die einzelnen Wohnungs­ei­gentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind.
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