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Gesetzesänderung: TV-Empfang ist jetzt Mietersache
Wer zur Miete wohnt, kann sich neuer Freiheiten erfreuen. Mit Stichtag 1. Juli 2024 ist das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft und Vermietern ist es fortan untersagt, die Gebühren von Sammelverträgen mit Kabelanbietern pauschal auf die Nebenkosten umzulegen.
Gesetzesänderung: TV-Empfang ist jetzt Mietersache
Wer zur Miete wohnt, kann sich neuer Freiheiten erfreuen. Mit Stichtag 1. Juli 2024 ist das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft und Vermietern ist es fortan untersagt, die Gebühren von Sammelverträgen mit Kabelanbietern pauschal auf die Nebenkosten umzulegen.
Die Art des TV-Empfangs in der Mietwohnung bald frei wählen
Mieterinnen und Mieter guckten beim Fernsehen bisher im wahrsten Sinne des Wortes oft in die Röhre. Sie müssen nämlich für einen vorhandenen Kabelanschluss grundsätzlich mitbezahlen – selbst dann, wenn sie diesen gar nicht nutzen. Das ändert sich jedoch bald, denn durch eine Gesetzesänderung ist das nicht mehr erlaubt: Das bisher geltende sogenannte Nebenkostenprivileg wird abgeschafft.
Mieterbindung an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss
Mieterbindung an bereitgestellten Kabelanschluss derzeit noch zulässig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in Mietverträgen über Wohnraum vereinbart werden darf, dass der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss gebunden ist.


