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Eigenbedarfskündigung während laufenden Streits über Mieterhöhung spricht für fehlendes Nutzungsinteresse
Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung ist unwirksam. Dies ist etwa der Fall, wenn während eines laufenden Streits über eine Mieterhöhung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird. Ein echtes Interesse an einer Eigennutzung ist in einem solchen Fall nicht anzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.
