1,3 Kilometer Entfernung sind nicht „wenige Gehminuten“ zum Strand
Ein Hotel mit einem Fußweg von ca. 1,3 Kilometern befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden“ entfernt. Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von Kosten eines Ersatzhotels und Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von insgesamt 1.795 €.
Aufs Glatteis geführt: Wer hat welche Pflichten?
Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto: Schnee und Glatteis auf der Straße sind extrem gefährlich. Sind die Wege hingegen geräumt und gestreut, kann der eine oder andere Unfall vermieden werden. Doch wer muss überhaupt Winterdienst leisten? Und wer haftet, wenn jemand wegen Glätte auf dem Gehweg ausrutscht?