Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung bei Überlassung der Wohnung an Kinder des Mieters
Im Dezember 2021 erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin eine Kündigung, weil sie ihrem Sohn die Wohnung zur Nutzung überlassen hatten. Da die Mieter sich weigerten, die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Räumungsklage.