Dach über angebaute Sondereigentumseinheit gehört zum Gemeinschaftseigentum
Das Dach einer Anbaus gehört auch dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn sämtliche Räume des Anbaus derselben Sondereigentumseinheit gehören. Konstruktive Bestandteile eines Gebäudes, wie etwa das Dach, können nicht sondereigentumsfähig sein. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.
Völlig verdreht: In diesem Haus steht die Welt seit zehn Jahren Kopf
Sich einmal fühlen wie eine Stubenfliege und ganz bequem an der Zimmerdecke entlanglaufen - Im "Haus am Kopf" am Waldwipfelweg im niederbayerischen St. Englmar ist die Welt buchstäblich "verrückt".