Wer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit an einem Virus erkrankt - hier einer Infektion mit Ringelröteln - und infolge dieser Erkrankung ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) ausbildet, ist hierfür durch die für ihn zuständige gesetzliche Unfall­ver­si­cherung (Berufs­ge­nos­sen­schaft) zu entschädigen.
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