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„Privatsphäre muss geschützt werden“
Die Bundesnetzagentur geht gegen den Verkauf von GPS-/GSM-Trackern vor. Hierbei handelt es sich um Ortungsgeräte, die per GPS oder GSM die eigenen Positionsdaten ermitteln. Die Anwendungsbereiche der Ortungsgeräte reichen von der privaten Nutzung zur Standortbestimmung von gestohlenen Fahrzeugen oder entlaufenen Haustieren bis hin zur geschäftlichen Nutzung durch Einbau in Firmenfahrzeuge oder LKW-Flotten. Auch in Schulranzen für Kinder sollen GPS-/GSM-Tracker Einzug halten.
Vorsicht: Abzocke per App!
ACHTUNG: Kostenlose Apps finanzieren sich meist über Werbung und hier bringen sich Abofallen, meist getarnt als simple Werbeeinblendung, in Stellung. Oftmals reicht ein Antippen der Einblendung seitens des Nutzers und ohne dass dieser davon Kenntnis genommen hat, hat er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen oder sein Smartphone versendet kostenpflichtige SMS.
