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Kein Anspruch auf Bürgergeld nach Bau von zu großem Einfamilienhaus
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können.
