Zumutbarer Katzenlärm in hellhörigem Haus
Entspricht der Trittschallschutz in einer Wohnung den Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses, so ist Katzenlärm grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden.