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Recht: Abgerissener Seitenspiegel nach Fahrt durch Autowaschanlage
Eigenverschulden des Fahrzeuginhabers nicht erkennbar. Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in der von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage verurteilte das Amtsgericht München die Beklagte zur Zahlung von 329,57 EUR.
AG München zur Beweislast bei Schäden am Auto nach Fahrt durch Autowaschanlage
Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in der von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage wies das Amtsgericht München die Klage der Eigentümerin des Fahrzeugs auf Zahlung von 2.223,25 EUR ab.
Betreiber einer Waschanlage muss nicht immer für Schäden am Auto zahlen
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 27.10.2021 - 4 O 50/21 - Einen Fahrzeugschaden, der beim Betrieb einer Waschanlage entstanden ist, muss der Anlagenbetreiber zwar normalerweise ersetzen. Weist er aber nach, dass die Beschädigung für ihn…


