Ein einen privaten Stellplatz zustellender Falschparker muss für die Abschleppkosten aufkommen
Wer mit seinem Auto einen fremden Stellplatz so zuparkt, dass der Nutzer des Stellplatzes diesen nicht benutzen kann, muss, wenn der Nutzer des Stellplatzes ein Abschleppunternehmen ruft, letztlich für die Kosten des Abschleppvorgangs aufkommen.