Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass einem Reichsbürger, der insgesamt 14 Waffen besaß, zu Recht seine waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen wurden. Er sei als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen, weil er als Reichsbürger kein Vertrauen darin verdiene, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird.
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