Betretungsrecht des Vermieters zwecks Prüfung des Sanierungsbedarfs
Ein Vermieter ist berechtigt, die Wohnung zu betreten, um einen Sanierungsbedarfs festzustellen. Welche Ansicht der Mieter zur Notwendigkeit des Sanierungsbedarfs hat, ist dabei unerheblich. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.