Gesellschaft

Fristlose Kündigung des Mieters bei Bedrohung des Vermieters und Ruf nach einem Messer

Wird ein Vermieter von einem seiner Mieter mit dem Tod bedroht und ruft der Mieter nach einem Messer, so liegt darin eine schwerwiegende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Hanau entschieden.
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