Kurzfristiges Abstellen von Mülltüten und Kinderwagen im Hausflur rechtfertigt keine Kündigung
Das kurzfristige Abstellen von Mülltüten und eines Kinderwagens im Hausflur rechtfertigt weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung des Wohnungsmieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.